Teilnahmeerklärung Frühjahrsklassiker

Auch in den herausfordernden Zeiten der Pandemie ist unser oberstes Ziel die sichere Durchführung unserer Veranstaltungen. Es ist es uns ein besonderes Anliegen auch bereits im Vorfeld transparent zu kommunzieren. Unser Ziel ist es, dass Du Dich auch in unbeständigen Zeiten und trotz der sich ständig verändernden Maßnahmen und Vorgaben zu unseren Veranstaltungen anmelden kannst.
Aus diesem Grund möchten wir Dich auf das Thema Reise-Rücktrittsversicherung hinweisen.
Zusätzlich haben wir unsere Teilnahmeerklärung zu Deinen Gunsten um eine Sonderregelung betreffend Covid-19 ergänzt.

Hinweis Reiserücktrittsversicherung:
In Reiseversicherungen sind mittlerweile häufig viele Fälle, die mit dem Coronavirus im Zusammenhang stehen, inkludiert.
Im Rahmen diverser Reise-Rücktrittsversicherungen kannst Du dann von Deiner Buchung zurücktreten, wenn Du an Covid-19 erkrankst.
Zusätzlich bieten die Versicherungsgesellschaften häufig für die Reise-Rücktritttsversicherung einen speziellen Corona-Zusatzschutz,
den Du zusätzlich zu einer schon vorhandenen Reise-Rücktrittsversicherung abschließen kannst. Damit bist Du z. B. auch bei einer möglichen Quarantäne abgesichert.

Sonderregelung Covid-19:
Der Vertragspartner ist berechtigt, von dem Teilnahmevertrag zurückzutreten („Stornierung“). Eine Stornierung kann nur schriftlich erfolgen. Im Falle einer Stornierung durch den Vertragspartner, gelten folgende Stornierungsbedingungen:

a. Für den Fall, dass ein Teilnehmer aufgrund einer Covid-19-Infektion oder den gesundheitlichen Folgen einer solchen nicht in der Lage sein sollte, an der Veranstaltung teilzunehmen (Nachweis durch ärztliches Attest), ist er berechtigt und im Falle einer akuten Ansteckungsfahr verpflichtet, durch einseitige schriftliche Erklärung (E-Mail an kontakt@hirsch-sprung.com ausreichend), den Teilnahmevertrag bezogen auf die betroffende Person zu stornieren.
Es besteht die Möglichkeit die Teilnahmeberechtigung der betroffenen Person kostenlos auf einen Dritten zu übertragen.

b. Für den Fall, dass der Veranstalter die Veranstaltung aufgrund der Covid-19 Pandemie absagen muss (z.B. aus Gründen der Rücksichtnahme auf die Gesundheit der Beteiligten) wird der Startplatz auf das Folgejahr oder einen anderen Termin einer Veranstaltung der Gravel Rallye Series oder des Belchen hoch 3 übertragen.


1. Startberechtigung
Startberechtigt ist Jedermann mit genügend Grundkondition, körperliche Fitness und Gesundheit wird vorausgesetzt.

2. Veranstaltungsabgrenzung
Die Veranstaltung ist keine Rennveranstaltung, sondern eine reine Touristik Fahrt. Es gilt die StVO, des jeweiligen Landes, welche ausnahmelos einzuhalten ist.

3. Risiken / Haftung
Jeder Teilnehmer ist sich der Risiken bewusst, welche mit der Ausübung des Radsports verbunden sind. Alle Teilnehmer nehmen auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teil. Der Veranstalter übernimmt vor, während oder nach der Veranstaltung keinerlei Haftung für Unfälle oder sonstige Schäden (auch nicht an oder durch Dritte).
Bitte beachten Sie: Vor allem bei Abfahrten und insbesondere bei Nässe kann es immer wieder zu kritischen Situationen kommen. Den Bestimmungen aus § 27 der StVO für das Fahren in geschlossenen Verbänden ist Folge zu leisten. Fahren Sie grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt so, dass Sie sich und andere nicht gefährden!

4. Versicherungsschutz
Für einen ausreichenden Versicherungsschutz hat jeder Teilnehmer selbst zu sorgen, Achtung! Die Streckenführung führt nicht nur durch Deutschland, sondern ebenso durch Frankreich. Ein Auslandskrankenschutz ist erforderlich.

5. Helmpflicht
Auf der gesamten Tour besteht absolute Helmpflicht.

6. Sicherheitshinweise
6.1 Wir empfehlen allen Teilnehmern aus Sicherheitsgründen mitzuführen: Erste-Hilfe-Set mit Aluunfalldecke, Schlauch, Pumpe, Regenjacke, Warnweste.

6.2 Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, Unfälle zusätzlich zu den Rettungsdiensten des jeweiligen Landes (Deutschland 112, Schweiz 144, Frankreich Landesvorwahl 0033 und der internationale Notruf 112) dem Logistikteam des Veranstalters zu melden. Alle Teilnehmer, die die Veranstaltung vorzeitig beenden und nicht im Ziel einfahren, haben dies dem Logistikteam mitzuteilen, um Suchaktionen nach verunglückten Fahrern am Ende der Veranstaltung zu vermeiden. Kosten, die durch eine unterlassene Meldung entstehen, gehen zu Lasten des Teilnehmers.

7. Programmänderungen / Streckenänderungen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Programmänderungen durchzuführen. Der Veranstalter ist berechtigt, bei schlechter Witterung oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen die Strecken zu verkürzen. Bei Gefahr ist auch eine Absage oder ein Abbruch durch die Behörden möglich.

8. personenbezogene Daten
8.1 Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert. Ohne eine ausdrückliche Einwilligung oder ohne gesetzliche Grundlage werden personenbezogene Daten der Teilnehmer nicht an außerhalb der Vertragsabwicklung stehende Dritte weitergegeben.
8.2 Mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusendung von Fotos auf der Strecke, die von einer vom Veranstalter beauftragten Firma produziert werden können, gibt sich der Teilnehmer einverstanden. Eine Verpflichtung zum Kauf eines solchen Fotos besteht für den Teilnehmer nicht.
8.3 der Name, Jahrgang, Wohnort und Team des Teilnehmers dürfen in der Starterliste im Internet, in der Presse und in Aushängen publiziert werden.

9. Fotofreigabe
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, das der Veranstalter unwiderruflich berechtigt ist, die entstandenen Fotoaufnahmen oder Videos, ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in veränderter und unveränderter Form in Druckwerken jedem bekannten und auch zukünftigen Medium auch für Werbezwecke ohne zeitliche Begrenzung zu veröffentlichen, ohne dass hierfür eine Vergütung gezahlt werden muss. Veränderungen an dem Bildmaterial dienen nur zur qualitativen Aufwertung des Materials. Das Bildmaterial darf unbegrenzt gespeichert werden.

10. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Bei Verhinderung der Teilnahme besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung. Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, über die Sie einen Antrag auf Rückerstattung des Startgelds stellen können. Bitte beachten Sie diesbezüglich die Versicherungsbedingungen, die versicherten Ereignisse können dort nachgelesen werden. Eine Übertragung des Startplatzes auf das folgende Jahr ist nicht möglich. Der Startplatz kann gegen eine Gebühr von Euro 25 pro Person (Umbuchungsgebühr) auf eine andere Person übertragen werden.

11. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Veranstalter kann bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn die Veranstaltung bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl absagen. Wir informieren Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung (auch früher) und Sie erhalten die eingezahlte Teilnahmegebühr umgehend zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Veranstalter den Kunden davon zu unterrichten.

12. Teilnehmererklärung
Mit der Anmeldung hat jeder Teilnehmer die Teilnehmererklärung zur Kenntnis genommen und erklärt sich damit einverstanden.

13. Veranstalter
Veranstalter ist die HIRSCH-SPRUNG GmbH

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